Alexander Müller

Wir machen die Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer

Wir machen die Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer. Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze der Bundestagsfraktionen von FDP, SPD und Grünen verabschiedet. Damit wird die Pandemiebekämpfung in Deutschland auf eine neue, bessere Grundlage gestellt.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete ALEXANDER MÜLLER betont: „Mit unserem Gesetz machen wir die Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer.“ Dies sei angesichts der dramatischen Corona-Zahlen geboten. „Parlamentarischer, weil die Sonderbefugnisse der Bundesregierung abgeschafft werden und so die Gewaltenteilung wiederhergestellt wird. Grundrechtsschonender, weil mit der Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite viele schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht mehr angeordnet werden können. Wirksamer, weil wir vulnerable Gruppen besser schützen“, führt MÜLLER aus. Die Länder bekämen mit dem Gesetz einen effektiven Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung an die Hand.

Im parlamentarischen Verfahren wurden die Maßnahmen erweitert, ohne dass es wieder zu Ausgangssperren, Schließungen von gastronomischen Betrieben und dem Einzelhandel sowie pauschalen Schulschließungen kommen kann. „Das zeigt, warum die Pandemiebekämpfung im Bundestag besser aufgehoben ist“, so MÜLLER. Den kostenlosen Bürgertest habe man bereits zurückgebracht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden weitere Maßnahmen wie Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz sowie im Nah- und Fernverkehr folgen. Zudem gibt es dann eine Testpflicht für Alten- und Pflegeheime.

Hinsichtlich seiner persönlichen Abwägungen führt MÜLLER aus: „Die Beendigung der pandemischen Notlage nationaler Tragweite heißt nicht, dass der Deutsche Bundestag nicht die Gefahr erkennt, die durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Menschen im Land droht. Den Ländern wird ermöglicht, je nach Gefahrenlage für sie angemessene und sachgerechte Maßnahmen zu ergreifen. Es gilt allerdings auch in der Pandemie: Je länger und je tiefer Grundrechtseingriffe andauern, umso größer muss die Begründungstiefe sein. Und: Nicht die Wahrnehmung von Grundrechten bedarf der Begründung, sondern deren Einschränkung.“.