Alexander Müller

Persönliche Erklärung zur "Fortgeltung der epidemischen Lage"

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT
Zum Abstimmungsverhalten am 04.03.2021 zu Tagesordnungspunkt 8 „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“.
Drucksachen 19/26545, 19/27291, 19/27292

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition hat mehrere Punkte, denen ich nicht zustimmen kann.

Die Impfreihenfolge wird bei mangelndem Impfstoff noch immer per Rechtsverordnung und nicht per Gesetz geregelt, was aus meiner Sicht sowie nach Auffassung vieler Verfassungsrechtsexperten nicht grundgesetzkonform ist. Die Regelung per Rechtsverordnung sorgt für große Unsicherheiten auf Seiten der Impfzentren, der zuständigen Gebietskörperschaften und auch des impfenden Personals. Wir brauchen jetzt schnelle Impffortschritte und können uns Verzögerungen durch Unsicherheit und Unklarheit nicht leisten.

Die Regierungskoalition manifestiert mit diesem Gesetzentwurf die monatelang geübte Praxis, dass der Deutsche Bundestag dauerhaft nur noch die pandemische Lage feststellen soll, er ansonsten aber auf die konkrete Bekämpfung der Pandemie und die Eingriffe in Freiheitsrechte keinen Einfluss mehr hat.

Die Bundesregierung hält es weder für notwendig, die mit den Ländern beschlossenen Maßnahmen im Bundestag zu debattieren oder zu erklären, noch, das Parlament in die Beratungen zu den Maßnahmen einzubinden.

Wir alle wissen, dass zur Bekämpfung der Pandemie Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diese müssen aber verhältnismäßig sein, und es muss alles Mögliche getan werden, um Freiheitseinschränkungen so schnell wie verantwortbar wieder aufzuheben. Beides ist derzeit überwiegend nicht der Fall.

Angesichts nie dagewesener Einschränkungen der verfassungsrechtlich verbrieften Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist diese Art des Umgangs mit dem Parlament nicht akzeptabel. Der Gesetzentwurf verschiebt die Machtbalance, die unsere Verfassung vorsieht, und höhlt die Befugnisse des Deutschen Bundestages zugunsten der Exekutive unverhältnismäßig stark aus.

Die FDP-Fraktion hat dazu heute einen Änderungsantrag eingereicht. Weil dieser keine Mehrheit gefunden hat, kann ich dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nicht zustimmen.

Berlin, 04.03.2021

Download