Alexander Müller

Der Verteidiger deiner Freiheit: Die Folgen aus Solingen

Im August tötete ein Terrorist auf dem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer, und verletzte acht weitere. Es ist eines von vielen Gewalt-Taten, die in Deutschland verstärkt auftreten, und auf die die Politik reagieren muss. In der kommenden Woche diskutiert der Deutsche Bundestag ein neues Sicherheitsgesetz, möglicherweise wird es auch am Freitag schon verabschiedet. Ich finde es sehr wichtig, dass mehr für unsere Sicherheit getan wird, aber ich habe bei diesem Gesetz einige Zweifel, und ich bin damit nicht alleine. Deswegen würde ich nicht ausschließen, dass das Gesetz noch einmal verschoben wird. Das gute am Gesetz: es setzt beim Kernproblem an. Der mutmaßliche Täter hätte gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen, und durch das Versagen der Behörden in Nordrhein-Westfalen, aber auch durch geschickte Ausnutzung seiner eigenen Rechte hat er seinen Aufenthalt hier verlängern können, unter ständigem Bezug der staatlichen Unterstützung. Dies soll das neue Sicherheitsgesetz beenden: wer abgeschoben werden muss (und der Ausreise nichts entgegen steht), der bekommt künftig das Ticket für das Verkehrsmittel, aber keine Geld-Leistungen und keine Unterkunft mehr. Diese neue Regelung hätte den Anschlag vielleicht verhindern können. Der Haken an dem neuen Gesetz ist ein quasi-Verbot von Messern in der Öffentlichkeit, eine extrem bürokratische neue Regelung, die bei vielen auf Unverständnis stößt. Gut finde ich grundsätzlich, wenn Städte bestimmte Bereiche, zum Beispiel das Umfeld eines Stadtfestes oder einen Bahnhof, zur Waffenverbotszone erklären, und die Polizei dort auch Kontrollen durchführt. Die praktischen Probleme, die wir nicht aufgelöst bekommen, sind aber: was genau ist ein Messer? Fällt das stumpfe Fischmesser darunter? Was ist mit der kleinen Hand-Säge, ist sie nur dann ein Messer, wenn sie vorne spitz ist? Was ist mit dem scharfen Schraubendreher, mit denen man die gleiche Wirkung erzielen kann? Angler oder Pilzsammler, die stets ein Messer bei sich führen, dürfen dann den öffentlichen Nahverkehr nicht mehr benutzen. Bundeswehr-Soldaten sind in aller Regel mit der Bahn zu ihren Dienstorten unterwegs, und bei Übungen draußen in Feld und Wald hat jeder ein Multi-Tool dabei mit vielen verschiedenen Werkzeugen – all das wäre dann verboten. Der Attentäter von Solingen hätte vermutlich gar nicht gewusst, ob das Mitführen eines Messers verboten ist oder nicht, er hätte seine Tat einfach durchgezogen, egal welche Gesetze wir beschließen. Einzig eine Polizeikontrolle vor Ort hätte ihn am Tat-Tag noch gehindert, aber nicht ein völlig bürokratisches Waffen-Gesetz. Gut an dem Gesetz ist aber auch, dass erstmals die Gesichtserkennung für die Strafverfolgungsbehörden erlaubt wird: nur in Fällen von schwersten Straftaten dürfen die Behörden nun Gesichter mit Datenbanken und öffentlich zugänglichen Daten abgleichen, um Täter identifizieren zu können, unter strengen Regelungen, dass die Daten von unbescholtenen Bürgern dann auf der Stelle zu löschen sind. Ich bin gespannt, ob das Gesetz in dieser Form durch geht.

Andere spannende Entwicklungen gab es letzte Woche zur Finanzierung von Abgeordneten und Parteien. Wir fragen uns ja immer, warum AfD, Linke und BSW dermaßen auffällig Putin-freundliche Politik machen, dass ständig der Verdacht im Raum steht, dass dies nicht aus reiner Sympathie gegenüber Wladimir Putin der Fall ist. Der Abgeordnete Moosdorf von der AfD hat nun zugegeben, einen Lehrauftrag von der Moskauer Gnessin-Musikhochschule angenommen zu haben. Das heißt, er wird nun aus Moskau ein ordentliches Zweit-Gehalt für den Lehrbetrieb an der Hochschule dort erhalten, und will gleichzeitig sein Amt als Bundestagsabgeordneter ausführen; er ist immerhin außenpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Es kann also entweder sein, dass er den Lehr-Auftrag ernst nimmt, und dann in Berlin ständig fehlt, oder es gibt hier tatsächlich einen weiteren Fall von verdeckter Quer-Finanzierung von Politikern aus Moskau. Ähnlich bei der BSW: Die Partei hat vergangene Woche offengelegt, dass sie eine Spende über 1,2 Millionen Euro erhalten hat vom Verein „BSW e.V.“, der wiederum seine Spender nicht offen legen muss. In Deutschland gibt es strenge Regelungen, dass Parteien transparent machen müssen, aus welchen Händen sie Spenden erhalten, um öffentlich zu machen, ob Interessen von außen bedient werden sollen. Durch die Tarnung über einen Verein umgeht man diese Regel, hier ist die Bundestagsverwaltung zum Glück hinterher, um weitere Informationen zu erhalten. Wir bleiben gespannt, was dabei herauskommen wird.